Verordnungsweg

Verordnungsweg

Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere Person aus Ihrem persönlichen Umfeld sprachtherapeutische (logopädische) Hilfe benötigt, berate ich Sie gern.

Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie trifft jedoch immer der behandelnde Arzt.

Eine Heilmittelverordnung für die sprachtherapeutische/logopädische Versorgung können folgende Ärzte ausstellen:

  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
  • Phoniater/Pädaudiologen
  • Neurologen
  • Allgemeinmediziner
  • Kieferorthopäden
  • Zahnärzte

Die Therapiekosten der Sprachtherapie (Logopädie) werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr zuzahlungsbefreit. Erwachsene müssen einen geringen Eigenanteil (10% des jeweiligen Kassensatzes und 10 € pro Verordnung) bezahlen. Sollten Sie eine Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse bekommen haben, bitte ich Sie diese bei Ihrem ersten Termin bereitzuhalten.

Selbstverständlich kann eine sprachtherapeutische (logopädische) Behandlung auch privat bezahlt werden. Sollten Sie nicht in der Lage sein die Praxis aufzusuchen, führe ich die Therapie im Rahmen eines Hausbesuches durch.